Verhalten im Computerraum

  1. Ein Aufenthalt im Computerraum ist nur in Anwesenheit einer Aufsicht führenden Lehrperson gestattet.
  2. Das Einnehmen von Speisen oder Getränken im Computerraum ist grundsätzlich nicht gestattet.
  3. Das Inventar muss pfleglich behandelt werden. Bei mutwilliger Beschädigung haftet der Verursacher.
  4. Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme der Geräte muss auf Anweisung und vorschriftsmäßig geschehen.
  5. Die Passwörter der Benutzer sind geheim. Die Weitergabe ist verboten. Das Arbeiten unter einer fremden Kennung ist ebenfalls untersagt und hat den Entzug der Zugangsberechtigung zur Folge.
  6. Jegliche Arten von Speichermedien dürfen nur nach Aufforderung der Lehrkraft verwendet werden. Alle Nutzer verpflichten sich, auch Zuhause für einen angemessen Virenschutz zu sorgen.
  7. Änderungen an Hard- und vor allem Software dürfen nur auf Anweisung der Lehrkraft erfolgen. Schäden an Hard- und Software sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
  8. Den Arbeitsplatz (Monitor, Tastatur, Maus, Tisch und Stuhl) immer in aufgeräumtem Zustand verlassen.